Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistungen mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten innerhalb des Domain-Namens: ihras.eu
und der damit veröffentlichten Informationen der IHRAS GmbH.

Als IHRAS GmbH sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

Konformitätsstatus

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Weitere Ausnahmen gibt es im BFSG für Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG, die im BFSG geregelte Dienstleistungen (inkl. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Onlineshops) anbieten (§ 3 Abs. 3 S. 1 BFSG). Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Demnach sind wir nach den aktuellen Vorschriften nicht verpflichtet, unsere Webseite vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir bemühen uns jedoch, alle wesentlichen Inhalte unserer Website barrierefrei zugänglich zu machen.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

IHRAS GmbH
Human Resources Advisory Service
Heidmannsbusch 2
45133 Essen
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Wir …

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Wir …

Stand der Vereinbarkeit

Die oben genannten Dienstleistungen ist vollständig mit dem BFSG vereinbar.

Erstellung der Erklärung

Erstellungsdatum: 23.06.2025
Letzte Prüfung: 23.06.2025

Selbsteinschätzung

Die Einschätzung beruht auf unserer Selbsteinschätzung sowie externen Online-Prüfungen.

Feedbackmöglichkeit

IHRAS GmbH
Human Resources Advisory Service
Heidmannsbusch 2
45133 Essen
Telefon: 0201/2 79 01-0
E-Mail: info@ihras.eu