Sozialversicherungsberatung

Internationale Personaltransfers.
Vorgaben richtig anwenden.
Gestaltungsspielräume nutzen.

Jeder Auslandseinsatz erfordert eine einwandfreie sozialversicherungsrechtliche Regelung. Grundlage dafür sind eine Vielzahl von Regelungen und bilateralen Abkommen, die ständiger Veränderung unterliegen. Die korrekte Anwendung dieser Regeln bildet einen nicht zu unterschätzenden Komplex bei internationalen Personaleinsätzen. Zugleich bildet der sozialversicherungsrechtliche Status des Mitarbeiters die Grundlage für alle weiteren Versicherungsbedingungen.

IHRAS begleitet Unternehmen und Mitarbeiter bei der Anwendung dieser Vorgaben und zeigt Entscheidungsspielräume auf. Die Sozialversicherungsberatung umfasst u. a.:

Für Auslandseinsätze:

  • Sozialversicherungsrechtliche Gestaltung eines internationalen Personaltransfers für Unternehmen und Arbeitnehmer
  • Unterstützung bei der Gestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Teils von vorhandenen Entsenderichtlinien
  • Servicebereich Gesetzliche Krankenversicherung / Pflegeversicherung / Gesetzliche Unfallversicherung / Rentenversicherung / Freiwillige Rentenversicherung
  • Einsatz in Ländern mit Sozialversicherungs-Abkommen mit der Bundesrepublik und ohne derartige Vereinbarungen
  • Arbeitslosenversicherung
  • Private Krankenkasse
  • Auslandskrankenversicherung / Gruppenunfallversicherung / sonstige Reise- und Auslandsrisikoversicherungen / Krankenrücktransport
  • Antragstellung sozialversicherungsrelevanter Bescheinigungen im In- und Ausland je nach Art der vorgesehenen Auslandsbeschäftigung
  • Antrag auf freiwillige Versicherungen
  • Anwartschafts-Anträge bei Krankenkasse
  • Beratung im Zusammenhang mit Familienleistungen, z.B. Kinder-, Erziehungs-, Betreuungsgeld
  • Absicherung der mitreisenden Familienangehörigen
  • Absicherung der verbleibenden Familienangehörigen im Heimatland
  • Beratung zu sonstigen notwendigen Versicherungen

Im Inland:

  • Aufklärung des Mitarbeiters zum deutschen Sozialversicherungssystem bei lokalem Arbeitsvertrag (speziell Krankenversicherung)
  • Antragstellungen zu Mitgliedschaft in gesetzlicher oder privater Krankenversicherung bei lokalem Arbeitsvertrag
  • Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung von notwendigen Versicherungen