Rechtsberatung

Interessen abwägen.
Rechtssicherheit schaffen.
Rechtsberatung im Rahmen des Entsende-Prozesses.

Unsere erfahrenen Partner aus der Rechtsberatung unterstützen Sie bei der Optimierung des Auslandseinsatzes vor dem Hintergrund vertragsrechtlicher Notwendigkeiten und stellen damit den Mitarbeitereinsatz aus dem Ausland oder in das Ausland auf eine rechtlich einwandfreie Basis.

Die Beratungsleistungen umfassen*:

Ausland

Für inländische und ausländische Mitarbeiter in Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen, die als Entsendete oder lokale Mitarbeiter im Gastland tätig werden:

  • Arbeitsrechtliche Ausgestaltung und Überprüfung von Entsenderichtlinien und Entsendevereinbarungen
  • Verträge im Beschäftigungsland
  • Inter-Company-Verträge
  • Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung bei Auslandeinsätzen
  • Anwendbares Recht
  • Rechtswahl durch die Parteien
  • Zwingende rechtliche Vorschriften zu Arbeitsort, Arbeitserlaubnis, Arbeitszeiten, Feiertagen
  • Zwingendes deutsches Recht
  • Zwingende Arbeitsschutznormen

Inland

Für ausländische Mitarbeiter von Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen, die bei der deutschen „Mutter-Gesellschaft“ als Entsendete, oder aber mit lokalem Arbeitsvertrag tätig sind:

  • Beratung Grenzgänger-Betreuung
  • Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit internationalem Bezug
  • Begleitung arbeitsgerichtlicher Verfahren

*Die Rechtsberatung bei IHRAS erfolgt durch Kooperationspartner. IHRAS selbst bietet keine Rechtsberatung.